AGB

Die Kurtaxe und die Übernachtungssteuer sind nicht Bestandteil dieser Anfrage.

Absagen / Stornierungen von Verträgen:
Alle Vertragsänderungen sowie das Onlineformular sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen, für die Fristen gilt das Eingangsdatum beim Haus zur Sahlenburg. Bitte beachten Sie insbesondere, daß der Besteller für die gebuchten Leistungen haftet, auch wenn die Buchung im Auftrage der Teilnehmer abgeschlossen wird.

1. Absagen einer gesamten Buchung
Sie können Ihre Buchung bis 24 Wochen vor Anreise kostenfrei stornieren. Danach werden 50% Stornokosten fällig. Bei einer Stornierung innerhalb von 1 Woche vor Anreise sind 100% der Kosten zu zahlen. Wir empfehlen Ihnen dieses Risiko durch eine Gruppenreise-Versicherung zu vermindern.

2. Veränderungen von Teilnehmerzahlen
Eine Minderung der Teilnehmerzahlen bis 24 Wochen vor Anreise berücksichtigen wir für Sie ohne Berechnung der Kosten. Bei einer Minderung der Teilnehmerzahlen um 10% oder mehr nach dem Datum der Absagefrist werden, je Person und Tag, als Entschädigung 100% der vereinbarten Leistungen berechnet. Weniger als 10 Prozent können bis 2 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Wir empfehlen Ihnen dieses Risiko durch eine Gruppenreise-Versicherung zu vermindern.

Wir behalten uns ein einseitiges Rücktrittsrecht bezüglich der Beherbergung, der Verpflegung als auch der gebuchten Programme/Programmwochen vor. Davon machen wir Gebrauch, wenn wir oder unsere Kooperationspartner die vereinbarte Reiseleistung nicht mehr erbringen können (z.B. Beherbergungsverbot, Auslastungsbeschränkungen, Quarantänevorschriften, sonstige Gründe,.. ). Ein solcher Rücktritt unsererseits wäre für unsere Gäste selbstverständlich kostenfrei.

Haftungen:
Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Personen, Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen). Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet er neben dem Gast als Gesamtschuldner für diese Verpflichtungen im gleichen Umfang.